Die häufigste Frage nach einem unverschuldeten Unfall lautet: Wer übernimmt die Kosten für den KFZ-Gutachter? Die Antwort ist klarer, als die meisten denken, doch Versicherungen streuen gezielt Falschinformationen, um Geschädigte zu verunsichern. Hier sind die Fakten, die Sie kennen müssen.


Fakt 1: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung zu 100%

Das wichtigste zuerst: Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers vollständig übernehmen.

Das ist keine Kulanz, sondern Ihr gutes Recht. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Lassen Sie sich niemals etwas anderes erzählen.


Fakt 2: Sie müssen den Gutachter der Versicherung NICHT akzeptieren

Die gegnerische Versicherung wird oft versuchen, Ihnen schnell und unkompliziert einen eigenen Gutachter zu schicken. Achtung, das ist eine Falle! Ein von der Versicherung bestellter Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem. Sein Ziel ist es, den Schaden möglichst niedrig zu kalkulieren.

Ihr Recht: Bestehen Sie auf einen unabhängigen Gutachter wie GutaGo24. Nur so stellen Sie sicher, dass alle Schadenspositionen – von der Wertminderung bis zum Nutzungsausfall – fair und in voller Höhe bewertet werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern!

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