Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist die Diagnose, die kein Autobesitzer hören möchte. Doch sie bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für Ihr Fahrzeug. Die sogenannte 130%-Regel ist eine wichtige Ausnahme im deutschen Schadensrecht, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Auto zu behalten und auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren zu lassen – selbst wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten (inkl. Mehrwertsteuer) höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler zahlen müssten.
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 5.000 €
- Reparaturkosten laut Gutachten: 6.000 €
In diesem Fall liegt ein klassischer wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung würde normalerweise nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (dem Wert des unreparierten Fahrzeugs) erstatten.
Die 130%-Regel: Ihre Chance auf Reparatur
Die 130%-Regel besagt: Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie als Geschädigter Ihr Fahrzeug dennoch reparieren lassen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss die vollen Reparaturkosten übernehmen.
Beispiel mit der 130%-Regel:
- Wiederbeschaffungswert: 5.000 €
- 130%-Grenze: 6.500 € (5.000 € x 1,3)
- Reparaturkosten laut Gutachten: 6.000 €
Obwohl die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, liegen sie unter der 130%-Grenze. Sie dürfen Ihr Auto also reparieren lassen und die Versicherung muss die 6.000 € zahlen.
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Wichtige Voraussetzungen für die 130%-Regel
Damit die Regel greift, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Integritätsinteresse: Sie müssen nachweisen, dass Sie das Fahrzeug behalten und weiternutzen möchten. Dies geschieht in der Regel, indem Sie das Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens 6 Monate weiter auf Ihren Namen angemeldet lassen.
- Fachgerechte Reparatur: Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht gemäß dem von uns erstellten Gutachten durchgeführt werden. Eine Teilreparatur oder Reparatur in Eigenregie ist hier nicht zulässig.
Ein unabhängiges Gutachten von GutaGo24 ist die Grundlage, um die 130%-Regel überhaupt anwenden zu können. Wir kalkulieren die Reparaturkosten präzise und beraten Sie zu Ihren Rechten.