Der Begriff „Totalschaden“ ist oft ein Schock für jeden Fahrzeughalter. Doch was bedeutet das wirklich? Es ist entscheidend zu verstehen, dass es zwei Arten von Totalschäden gibt und dass Sie als Geschädigter mehr Rechte haben, als Sie vielleicht denken.


Technischer vs. Wirtschaftlicher Totalschaden

Man unterscheidet zwischen zwei Fällen:

Ein unabhängiges Gutachten von GutaGo24 ist hier unerlässlich, um diese Werte korrekt zu bestimmen.


Wiederbeschaffungswert und Restwert: Die wichtigsten Zahlen

Die Versicherung rechnet auf Basis von zwei Werten ab:


Die 130%-Regel: So können Sie Ihr Auto trotzdem reparieren

Hier kommt eine wichtige Regel ins Spiel, die viele nicht kennen: die sogenannte 130%-Regel.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss die vollen Reparaturkosten übernehmen.

Beispiel: Ihr Auto war 10.000 € wert. Die Reparatur kostet 12.500 €. Obwohl dies ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, greift die 130%-Regel und die gegnerische Versicherung muss die 12.500 € bezahlen.

Diese Regelung schützt Ihr „Integritätsinteresse“ – also Ihren Wunsch, genau dieses Fahrzeug weiterzufahren.

Totalschaden? Wir prüfen Ihre Optionen.

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