Was tun nach einem Verkehrsunfall? Die 8 Schritte, die wirklich zählen
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Was tun nach einem Verkehrsunfall? Die 8 Schritte, die wirklich zählen

12. September 20257 min Lesezeit

Ein Verkehrsunfall passiert in Sekunden – die Folgen begleiten Sie aber oft Wochen oder Monate. Damit Sie als Geschädigter nicht draufzahlen, gibt es acht Schritte, die Sie unmittelbar nach dem Unfall einhalten sollten. Diese Liste haben wir bei GutaGo24 in über 2.500 Fällen erprobt – sie funktioniert.

1. Unfallstelle absichern

Warnblinker einschalten, Warndreieck mindestens 100 m vor der Unfallstelle aufstellen (auf der Autobahn 200 m), Warnweste anziehen. Erst dann aussteigen. Verletzte versorgen, Notruf 112 wählen.

2. Polizei rufen – fast immer sinnvoll

Bei Personenschaden, Wildschaden oder Schaden über ca. 1.500 € sollten Sie immer die Polizei (110) rufen. Die Unfallaufnahme ist später bares Geld wert, weil sie objektiv dokumentiert, wer beteiligt war.

3. Beweise sichern: Fotos, Fotos, Fotos

Mit dem Smartphone vom Gesamtbild der Unfallstelle, von beiden Fahrzeugen aus mehreren Winkeln, von Bremsspuren, Glassplittern, Schäden im Detail und vom Kennzeichen des Unfallgegners. Tipp: Auch auf den TÜV-Sticker des Gegners achten – das hilft uns Gutachtern später.

4. Daten austauschen

Name, Adresse, Telefon, Versicherung & Versicherungsschein-Nummer, Kennzeichen, Fahrzeugtyp. Ein gemeinsam ausgefülltes europäisches Unfallformular hilft enorm – aber: Niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

5. Zeugen fragen

Augenzeugen sind in strittigen Fällen Gold wert. Notieren Sie Name, Anschrift und Telefon. Auch Dashcam-Aufnahmen können – seit dem BGH-Urteil 2018 – als Beweismittel zugelassen werden.

6. KFZ-Gutachter beauftragen – nicht den der Versicherung!

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen "ihren" Gutachter empfehlen oder gleich einen schicken. Das müssen Sie nicht akzeptieren! Bei einem Schaden über 750 € haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir sind 100 % auf Ihrer Seite.

7. Anwalt einschalten – oft kostenfrei

Auch ein Verkehrsrechts-Anwalt ist bei unverschuldeten Unfällen für Sie kostenfrei – die gegnerische Versicherung muss zahlen. Wir vermitteln auf Wunsch direkt an unsere Partner-Kanzleien in Düren, Aachen und Frankfurt.

8. Werkstatt frei wählen

Sie sind nicht verpflichtet, in einer "Partnerwerkstatt" der Versicherung reparieren zu lassen. Wählen Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens – idealerweise eine markengebundene, weil das den Wiederverkaufswert sichert.

Direkter Tipp: Rufen Sie uns binnen einer Stunde nach dem Unfall an – wir koordinieren Polizei-Aktenzeichen, Gutachter-Termin, Anwalt und Werkstatt für Sie. Hotline 24/7: +49 1556 0001254.

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