
Wie läuft ein KFZ-Gutachten in Düren ab? Schritt für Schritt erklärt
Sie hatten einen Unfall und fragen sich: Was passiert eigentlich, wenn ich GutaGo24 anrufe? Wir zeigen den Ablauf in unserem Hauptsitz Düren transparent – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Schritt 1: Anruf oder WhatsApp (Minute 0–5)
Sie rufen +49 1556 0001254 an oder schreiben per WhatsApp. Wir besprechen Fahrzeug, Schadenhergang und vorhandene Unterlagen. Danach lässt sich einordnen, welche Dokumentation sinnvoll ist. Honorar und Abrechnungsweg werden vor der Beauftragung geklärt; die Haftung und Erstattung strittiger Kosten müssen gegebenenfalls rechtlich geprüft werden.
Schritt 2: Termin (innerhalb 24 h)
Wir kommen entweder zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort. Alternativ kommen Sie bei uns in der Kölner Landstraße 175 in Düren vorbei. Termin meist innerhalb von 24 Stunden, in Eilfällen auch noch am selben Tag.
Schritt 3: Begutachtung vor Ort (60–90 Minuten)
Vollständige Schadenaufnahme: 50–150 Fotos, Profi-Linienbrett zur Erkennung kleinster Karosserie-Veränderungen, Lackschichtdickenmessung, Fahrgestellnummer, KM-Stand, Vorschadenprüfung. Wir notieren auch alles, was später wertmindernd sein könnte.
Schritt 4: Gutachten-Erstellung (12–24 h)
Im Hintergrund kalkulieren wir Reparaturkosten (DAT, Audatex), Wertminderung (Ruhkopf-Sahm), Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall. Sie bekommen ein PDF von 25–60 Seiten direkt in Ihre E-Mail.
Schritt 5: Versand an alle Beteiligten
Auf Wunsch verschicken wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung, Ihren Anwalt und Ihre Werkstatt. Sie bekommen eine Kopie und müssen sich um nichts kümmern.
Die Erstattung von Gutachterkosten hängt insbesondere von Haftung und Erforderlichkeit ab. Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners können erforderliche Kosten grundsätzlich ersetzt werden. Mithaftung, Bagatellschäden und Kaskofälle erfordern eine gesonderte Klärung; eine Erstattungsgarantie gibt es nicht.
Passende Informationen
Hatten Sie einen Unfall? Wir helfen 24/7.
Ob Gutachterkosten erstattet werden, hängt von Haftung und Erforderlichkeit ab. Klären Sie Honorar und Abrechnung vor der Beauftragung.
