Werkstatt-Kostenvoranschlag oder Gutachten? Wann welche Lösung sinnvoll ist
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Werkstatt-Kostenvoranschlag oder Gutachten? Wann welche Lösung sinnvoll ist

04. November 20255 min Lesezeit

Bei kleinen Schäden taucht oft die Frage auf: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder muss ein Gutachten her? Hier die klare Antwort – damit Sie nicht versehentlich Geld liegen lassen.

Die 750-Euro-Grenze

Faustregel: Bei Schäden bis ca. 750 € spricht man von Bagatellschaden – ein Kostenvoranschlag genügt meist. Darüber empfehlen wir IMMER ein Gutachten, weil die gegnerische Versicherung sonst Wertminderung und Nutzungsausfall verweigern kann.

Was der Kostenvoranschlag NICHT enthält

Wertminderung. Nutzungsausfall. Mietwagen-Anspruch. Merkantile Folgeschäden. Eine echte 360°-Schadendokumentation. Genau diese Posten machen oft 30–50 % der gesamten Auszahlung aus.

Wann lohnt sich ein Gutachten trotz Bagatellschaden?

Wenn das Fahrzeug noch jung ist (<3 Jahre), ein Premiumfahrzeug, ein Vorschaden vorhanden ist oder die Schuldfrage strittig ist. Auch hier: Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

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