Werkstatt-Kostenvoranschlag oder Gutachten? Wann welche Lösung sinnvoll ist
Bei kleinen Schäden taucht oft die Frage auf: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder muss ein Gutachten her? Hier die klare Antwort – damit Sie nicht versehentlich Geld liegen lassen.
Die 750-Euro-Grenze
Faustregel: Bei Schäden bis ca. 750 € spricht man von Bagatellschaden – ein Kostenvoranschlag genügt meist. Darüber empfehlen wir IMMER ein Gutachten, weil die gegnerische Versicherung sonst Wertminderung und Nutzungsausfall verweigern kann.
Was der Kostenvoranschlag NICHT enthält
Wertminderung. Nutzungsausfall. Mietwagen-Anspruch. Merkantile Folgeschäden. Eine echte 360°-Schadendokumentation. Genau diese Posten machen oft 30–50 % der gesamten Auszahlung aus.
Wann lohnt sich ein Gutachten trotz Bagatellschaden?
Wenn das Fahrzeug noch jung ist (<3 Jahre), ein Premiumfahrzeug, ein Vorschaden vorhanden ist oder die Schuldfrage strittig ist. Auch hier: Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Hatten Sie einen Unfall? Wir helfen 24/7.
Für Geschädigte 100 % kostenfrei – wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
